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   ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13   

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ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13 (https://dejure.org/2014,80222)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13 (https://dejure.org/2014,80222)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 2 Ca 1621/13 (https://dejure.org/2014,80222)
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    Dreiseitiger Vertrag mit Ergänzungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

    Auszug aus ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13
    Zwar ist es die Rechtsfoige eines Betriebsübergangs iSd. $ 613 a BGB, dass die Arbeilsverhältnisse der beiriebsangehörigen Arbeitnehmer des übergehenden Betriebes ebenfalls auf den Übernehmer übergehen {vgl. EUGH 25.7.1991, Rs C-362/89) und der 'alte" Arbeitgeber aus dem AÄrbeitsverhältnis ausscheidet (z.B. BAG 19.5.1988, 2 AZR 59687).

    Dabei ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass bereits an die Verwirkung einzelner Ansprüche / Rechte einer Parlei aus einem Dauerschuldverhältnis erhebliche Anforderungen zu stellen sind, wie etwa bei der Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Übergang des Arbeitsverhäftnisses auf einen Betriebsübernehmer - wobei es hier der Betriebsübergang als solcher ist, welcher die Rechtsfolge der Beendigung des Arbeitsverhälinisses zum bisherigen Inhaber bewirkt (vgl. EuGH 25.7.1991, Rs C-362/89), nicht aber der Verlust des Widerspruchstechts.

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Auszug aus ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13
    In diesem Fall ist ein Feststellungsinteresse nur dann anzunehmen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie zu einer sinnvollen und sachgerechten Erledigung der strittigen Punkte führt (BAG 21.09.2010, 9 AZR 515/09) oder ein Ergebnis zeitigt, dass mit einer Leistungsklage nicht gleichwertig erreicht werden kann {BAG 26.10.2010, 3 AZR 498/08).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist {BAG 20.5.2010, 8 AZR 739/08, juris Rn. 24).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    Auszug aus ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13
    Insbesondere enthalten die Regularien des TV Ratio keine Vorschrift, aus der abgeleitet werden könnte, dass bei erfolgreicher Vermittlung eines Arbeitnehmers in sin "Geschäftsmodel" in Sinne der Änlage 8 zum TV Ratia das bisher zur Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis automatisch endete (msoweil vgl. LAG Köln 19.07.2012, 7 Sa F9r12} - bzw. aufgrund der Aufnahme eines anderen Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien ist somit auch nicht "tartikonstitutiv" beendet worden (vgl. dazu auch LAG Schleswig-Holsfein, 05.10.2070, 3 Sa 110/10).
  • LAG Köln, 19.07.2012 - 7 Sa 79/12

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Verweigerung des Abschlusses eines

    Auszug aus ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13
    2.1 Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass nicht zwei selbständige Arbeitsvarhältnisses nebeneinander bestehen könnten (vgl. LAG Köln 19.7.2012, 7 Sa 79/12), selbst wenn diese jeweils auf eine Vollzeittätigkeit ausgerichtet sind); insoweit kann der Kläger ggf, auch zwei "Herren" zur Leistung von Diensten verpflichtet sein, und zwar gleichzeitig und parallel nebeneinander {wobei offen bleiben kann, ob und inwieweit der Kläger die Verpfichtung aus zwei bestehenden Vollzeit-Arbeilsverhältnissen gleichzeitig wahrnehmen könnte).
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